EU-Offenlegungsverordnung bezogen auf Finanzprodukte
Informationen der ELAN Capital-Partners GmbH über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte.
Unsere Nachhaltigkeitsstrategie
Als Finanzberater sind wir gemäß Art. 6 Abs. 1 OffenlegungsVO sind wir zu den nachfolgenden
Angaben verpflichtet:
Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.
Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmens-bezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück. Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeitsfilter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.
Unter der Voraussetzung, dass es uns gelingt, Unternehmen mit erhöhtem Risikopotential zu identifizieren und von einer Anlage auszuschließen, dürften sich die verbleibenden Nachhaltigkeitsrestrisiken nur in einem geringen Umfang nachteilig auf die Rendite auswirken und nicht signifikant vom allgemeinen Marktrisiko abweichen. Nachhaltigkeitsrisiken, die für uns in dem oben beschriebenen Identifizierungsprozess nicht erkennbar sind, können sich erheblich stärker auf die Rendite auswirken.
Unsere Nachhaltigkeitsstrategieberatung in Finanzprodukten
ELAN Capital-Partners GmbH berät institutionelle Anleger mit nachhaltig ausgerichteten Anlagestrategien:
· Mit TOPAS ESG Investments beraten wir zwei Publikumsfonds mit passiv strukturierten Ansätzen (selektiertes Fondsuniversum) in den zwei Risikoklassen SRRI 3 + SRRI 5
· Mit TOPAS ESG EQ ermöglichen wir ausschließlich institutionellen Anlegern in ein selektiertes Aktienuniversum zu investieren, bestehend aus 192 internationalen Aktiengesellschaften; nur für Spezialfondsmandate.
Die Überwachung der ESG Kriterien übernimmt für alle Mandate bzw. Anlagestrategien unser Kooperationspartner, die Steyler Ethik Bank, Sankt Augustin.
ELAN Capital-Partners hat für die passiven TOPAS ESG Investmentprozesse ein Fondsuniversum aus aktiven und passiven Nachhaltigkeitsfonds selektiert, in die ausschließlich investiert werden darf. Für die Aktienstrategie auf Einzelwerte wurden 192 Aktien ausgewählt (long list).
Grundlage für die jeweilige Auswahl bilden die 17 Nachhaltigkeitsziele der UN.
Dem hauseigenen Auswahlprozess geht eine Analyse nach strengen Auswahlkriterien der Steyler Ethik Bank voraus. Ebenso liegt der Auswahlliste das jeweilige ESG-Rating der ESG-Ratingagentur ISS (Institutional Shareholder Services group of companies) zugrunde.
Für die jeweilige Bewertung und die kontinuierliche Überwachung der ESG-Merkmale steht das Expertenteam der Steyler Bank zur Verfügung. Für jedes Mandat wird diese Expertise mittels Auslagerungsvertrag hinzugezogen.
Die Nachhaltigkeits-Konzepte der einzelnen, im Anlageuniversum befindlichen Anlagealternativen reichen von „Ausschlussprinzipien“ über „Best-in-Class-Prinzip“ bis zu Impact-Prinzip“, allen Fonds und Aktiengesellschaften ist jedoch gemein, dass sie dauerhaft auf der Auswahlliste der Steyler Bank gelistet sein müssen.
Datenquellen und Nachhaltigkeitsindikatoren, die zur Messung der ESG-Merkmale der TOPAS-Produkte herangezogen werden:
· ESG Bewertungsportal des Datenproviders ‚refinitv‘.
· Eine weitere Datenquelle ist das ESG Rating der ESG-Ratingagentur ISS. Auf Basis dieses Ratings entscheidet sich, ob ein Fonds oder eine Aktie Teil des TOPAS-Anlageuniversums wird.
· Bei Investmentfonds können die Nachhaltigkeitsindikatoren bzgl. eines ISS-Ratings nicht einzeln benannt werden. Vielmehr ergeben sich die ESG-Einstufungen aus einer ganzheitlichen und vielschichtigen Bewertung der ESG-Performance eines Fonds. Diese basiert auf zahlreichen qualitativ hochwertigen Research-Produkten von ISS-ESG, wie insbesondere den Nachhaltigkeitsratings von Unternehmen und Ländern, dem SDG Impact Rating, Norm-Based Research, Energie- und Rohstoff-screens, Analysen zur CO2-Emission, sowie Abstimmungsergebnissen von Aktionärsversammlungen.
· Bei den nachhaltigen TOPAS-ESG-Strategien darf nur in Anlagen investiert werden, die Bestandteile des nach den oben genannten Methoden definierten und laufend überwachten Anlageuniversums sind.
Hinweis auf die Offenlegung der PAIs
In Bezug auf Art. 4 der OffenlegungsVO weisen wir darauf hin, dass auf Grund der Firmengröße eine Offenlegung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeit (Principal Adverse Impacts on Sustainability – PAIs) nicht vollzogen, sowie bei unseren Investitionsentscheidungen nicht berücksichtigt werden.
Eine weiterführende Begründung für unsere Verfahrensweise findet sich in der geschäftspolitischen Ausrichtung unserer Gesellschaft, da für den Aufbau von individuellen, digital gesteuerten Anlagestrategien, das hierfür vorgegebene Anlageuniversum (inkl. Restriktionen und Spezifika) von Mandantenseite maßgeblich beeinflusst ist.
Bestimmte Nachhaltigkeitsrisiken auf Ebene unserer Dienstleistung
Die Gesellschaft hat sich entschieden, keine Finanzprodukte mit unangemessen hohen Nachhaltigkeitsrisiken innerhalb eines Mandates für eine Finanzberatung einzusetzen.
Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite:
Das Eintreten eines Nachhaltigkeitsrisikos kann wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben. Diese Risiken können die Renditen der Anlagestrategien und den damit verbundenen Finanzprodukten welche von ELAN Capital-Partners beraten werden, entsprechend beeinflussen.
Schulungs- und Weiterbildungskonzept
Zur angemessenen Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen unserer Finanzberatung tragen regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen aller Mitarbeiter in der Finanzberatung bei. Für die Schulungen werden externe Dienstleistungsunternehmen sowie die Expertise der Steyler Ethik Bank herangezogen. Ziel dieser Maßnahmen ist es unsere Mitarbeiter in die Lage zu versetzen, das Anlageuniversum sowie die jeweiligen Anlagestrategien und -produkte zu verstehen und umfassend beurteilen zu können.
Berücksichtigung in der Vergütungspolitik
Unter Verweis auf die geschäftspolitische (Kern-) Ausrichtung, für definierte Anlageuniversen und individuellen Risiko-Ertrags-Profilen die Steuerung von Sondervermögen zu übernehmen, sieht unsere Gesellschaft aktuell eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen unserer Vergütungspolitik nicht vor. Auf mittlere Sicht wird sich ELAN Capital-Partners bemühen die Vergütungspolitik unter Einbezug von Nachhaltigkeitsrisiken neu auszurichten
Berücksichtigung der EU-Taxonomie:
ELAN Capital-Partners kann im Rahmen der Finanzberatung Empfehlungen in ökologisch nachhaltige Wirtschafts-tätigkeiten im Sinne des Artikel 3 der Verordnung (EU) 2020/852 („Taxonomie-Verordnung“) geben, die zur Erreichung der Umweltziele gemäß Artikel 9 Taxonomie-Verordnung beitragen könnten. Allerdings ist es unserer Gesellschaft derzeit nicht möglich, aussagekräftige, aktuelle und überprüfbare Daten zu erheben, die es ermöglichen würden zu bestimmen, ob es sich bei den Investitionen um solche in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung handelt. Eine Beschreibung, wie und in welchem Umfang die in der Anlagestrategie enthaltenen Investitionen solche in Wirtschaftstätigkeiten sind, die ökologisch nachhaltig im Sinne des Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung sind, kann daher derzeit nicht zuverlässig erfolgen.
Berücksichtigung von Ausschlusskriterien
Unsere Gesellschaft kooperiert eng mit der Steyler Bank, Sankt Augustin bei der Selektion und Überwachung von Gesellschaften, die für das jeweilige Anlageuniversum eines Mandanten zur potenziellen Auswahl zur Verfügung stehen würden.
Hierbei werden, vor dem Aufbau eines gewünschten digitalen Investmentprozesses für die Portfoliosteuerung, sowohl die Ausschlusskriterien des institutionellen Anlegers berücksichtigt als auch die strengen Auswahlkriterien der Steyler Bank für den Aufbauprozess vollständig übernommen. Für jedes als nachhaltig ausgewiesene Mandat, das nach den Kriterien der OffenlegungsVO angelegt werden soll, unterstellen wir uns vollständig mittels Auslagerungsverträge den Statuten und Vorgaben der Steyler Bank.
Besondere Berücksichtigung harter Ausschlusskriterien
ELAN Capital wird insbesondere Konventionen unterstützen und einhalten, die auf ein Verbot von Produktion und Vertrieb von kontroversen Waffen abzielen. Unter kontroversen Waffen sind Gattungen einzuordnen, die ohne Unterschiede unverhältnismäßig hohes Leid (Brandbomben) verursachen und auch nach Kriegsbeendigung langfristig eine Gefahr für die Zivilbevölkerung (Landminen) darstellen. Für diese Verstöße besteht bzgl. Umsatzanteile eine Null-Prozent Toleranz in allen Mandaten, auf die ELAN Capital-Partners Einfluss nehmen kann.