Informationen über den Erhalt von Zuwendungen
Als „Zuwendungen“ werden Geld- oder Sachleistungen bezeichnet, die unser Institut von Dritten
erhält.
Dritte sind z.B. Kapitalverwaltungsgesellschaften, Kreditinstitute oder Emittenten von Finanzinstrumenten.
Monetäre Zuwendungen sind meist Vermittlungs- und Bestandsprovisionen. Als nichtmonetäre Zuwendungen kommen z.B. Einladungen zu Veranstaltungen, Seminarangebote, Informationsmaterialien oder Bewirtungen in Betracht.
Da Annahmen solcher Zuwendungen zu Interessenkonflikten in unserer Leistungserbringung führen könnten, führen wir nachfolgend alle Zuwendungen auf, die wir von Dritten erhalten.
Für Kunden mit Vermögensverwaltungsvertrag/Finanzportfolioverwaltung
Monetäre Zuwendungen
Im Rahmen unserer Finanzportfolioverwaltung nehmen wir keine monetären Zuwendungen von Dritten an.
Sollten in Ausnahmefällen, z. B. weil ein Finanzinstrument nicht ohne Zuwendung erhältlich ist, monetäre Zuwendungen an uns gezahlt werden, kehren wir diese vollständig an unsere Kunden aus. Dies erfolgt durch Verrechnung mit dem nächsten fälligen Honorar für die Finanzportfolioverwaltung.
Nichtmonetäre Zuwendungen
Im Rahmen unserer Finanzportfolioverwaltung nehmen wir geringfügige nichtmonetäre Zuwendungen an, wenn diese durch Verbesserung der Qualität unserer Leistungen auch Vorteile für den Kunden haben und der Wert dieser Sachleistungen vertretbar und verhältnismäßig ist, so dass Interessenkonflikte nicht zu vermuten sind.
Zu diesen nichtmonetären Zuwendungen zählen:
· allgemein angelegte oder individuell auf die Situation eines bestimmten Kunden abgestimmte Informationen oder Dokumentationen zu Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen
· allgemein verfügbare Informationsmaterialien von Emittenten zu Neuemissionen
· Teilnahme an Konferenzen, Seminaren und anderen Bildungsveranstaltungen zu den Vorteilen und Merkmalen eines bestimmten Finanzinstruments oder einer bestimmten Wertpapierdienstleistung
· Bewirtungen in vertretbarem Umfang
Für alle anderen Finanzdienstleistungen
Wir erbringen Leistungen im Rahmen der Anlage- oder Abschlussvermittlung ohne Anlageberatung (beratungsfreie Vermittlungsleistungen) und nehmen im Zusammenhang mit diesen Leistungen Zuwendungen von Dritten an. Diese müssen darauf ausgelegt sein, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und dürfen der Leistungserbringung im bestmöglichen Kundeninteresse nicht entgegenstehen.
Monetäre Zuwendungen
Wir erhalten im Rahmen der Anlage- oder Abschlussvermittlung ohne Anlageberatung Provisionszahlungen für folgende Sondervermögen (OGAW):
Ex-Ante Berechnung:
Vertriebs-; Vermittlungsprovision |
Provisionssatz |
Kalk. Wert bei Anlage EUR 1.000.000 |
3iK Strategiefonds I |
0,10% p.a. |
EUR 1.000 |
3iK Strategiefonds III |
0,15% p.a. |
EUR 1.500 |
AI Leaders Fonds |
0,30% p.a. |
EUR 3.000 |
Bestandsprovisionen |
0% |
keine |
Ex-Post Berechnung: (für die Geschäftsjahre 2021 und 2022)
Vertriebs-; Vermittlungsprovision |
Provisionssatz |
Kalk. Wert bei Anlage EUR 1.000.000 |
3iK Strategiefonds I |
0,10% p.a. |
EUR 0 |
3iK Strategiefonds III |
0,15% p.a. |
EUR 0 |
AI Leaders Fonds |
0,30% p.a. |
EUR 0 |
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Können wir vorab nur die Art und Weise der Berechnung der Zuwendungen angeben, so informieren wir unsere Kunden nachträglich über die genauen Beträge der jeweils im Berichtszeitraum erhaltenen Zuwendungen.
Nichtmonetäre Zuwendungen
Wir erhalten folgende Sachzuwendungen:
· allgemeine Finanzanalysen (soweit nach MiFID II nicht als Research zu klassifizieren)
· konkrete Recherche- und Informationsmaterialien zu Finanzinstrumenten (soweit nach MiFID II nicht als Research zu klassifizieren)
· individuell auf Kunden abgestimmte Informationen oder Dokumentationen zu Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen
· Informationsmaterialien von Emittenten zu Neuemissionen
· Teilnahme an Konferenzen, Seminaren und anderen Bildungsveranstaltungen zu Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen
· Bewirtungen
Da im Vorfeld jeweils nur die Art der Zuwendungen angegeben werden kann, informieren wir unsere Kunden auf Wunsch
nachträglich über den Betrag des geldwerten Vorteils der jeweils im Berichtszeitraum erhaltenen Sachzuwendungen.
Fragen und Erläuterungen
Für auftretende Fragen und nähere Erläuterungen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung und teilen Ihnen auf Wunsch jederzeit weitere Einzelheiten zu den vorstehenden Zuwendungen mit.
Bad Vilbel, den 20. Februar 2023